Werkvertragsrecht

Werkvertragsrecht

Der Werkvertrag begegnet dem Unternehmer tagtäglich. Und wenn der Verbraucher irgendetwas "in Auftrag gibt", dann handelt es sich regelmäßig um einen Werkvertrag. Typische Werkverträge finden sich in den Bereichen Bau- und Architektenrecht, Kfz.-Reparaturwesen oder Transportwesen.

Die Konfliktfelder sind so vielfältig wie das Leben: 
  • Unklarheiten bei der Aufgabenstellung
  • Definition des Fertigstellungstermins
  • Gewährleistungsansprüche und deren Ablauf
  • Verzug
  • Haftungsausschlüsse
  • Vertragskündigung
  • Abschlagszahlungen
  • Art und Ort der Nachbesserung, Transportkosten zum Nachbessernden
Mit Abstand am meisten gestritten wird naturgemäß um die Zahlungsansprüche von Werkunternehmern. Ich berate und vertrete Sie dann effizient und erfolgreich. Langjährige Erfahrung belegt, daß schon bei Vertragsgestaltung und -durchführung viele Fehler passieren können, die im Nachhinein den Werklohn kosten können.
Share by: