Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das eigene Kraftfahrzeug ist für die meisten Menschen der teuerste bewegliche Vermögensgegenstand.
Sie sind auf ihr Fahrzeug angewiesen, brauchen es für Ihre Arbeit und für die Familie. Zugleich brauchen Sie Ihren Führerschein.

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat grundsätzlich den Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Die Versicherung des Unfallgegners muß das bezahlen, ebenso wie ein unabhängig erstelltes Gutachten.
Angesichts der immer restriktiveren Schadensregulierung der Versicherungen ist die Übertragung der Schadensabwicklung auf Ihren Anwalt eine bittere Notwendigkeit. 

Also gehen Sie bitte sofort zum Anwalt. Der spricht Klartext mit der Versicherung und schreibt nichts, was man später gegen Sie auslegt. 

Ist die Schuldfrage unklar, braucht man erst recht einen Anwalt. Nach Akteneinsicht und Klärung der Sach- und Rechtslage sieht manches ganz anders aus.
Und wenn man Ihnen gesagt hat, Sie hätten Schuld, brauchen Sie Ihren Anwalt als Verteidiger.

Wer einen Lkw betreibt, ist regelmäßigen Prüfungen und Kontrollen ausgesetzt - Stichworte sind etwa Ladung und Lenkzeit. Wer hier etwas falsch macht, dem wird womöglich der Betrieb lahmgelegt.

Ist ein Neuwagen fehlerhaft, wird der Kunde meist auf die Herstellergarantie verwiesen. 
Das ist nicht falsch, geht aber an der Sache vorbei: 
Sie haben einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Verkäufer gegenüber. Als Anwalt stehe ich für Klartext,
Durchsetzungsverrmögen und technisches Verständnis, damit Sie Ihr Recht bekommen. 

Beim Gebrauchtwagenkauf oder bei Werkstattärger helfe ich Ihnen ebenso weiter. In Straf- und Bußgeldverfahren übernehme ich Ihre Verteidigung. 
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