Bau- & Architektenrecht

Bau- & Architektenrecht

Baumängel und "schlechte Verträge" und/oder (aus Richtersicht) ungeschicktes eigenes Vorgehen können Sie - sowohl als Bauherr wie als ausführendes Unternehmen - im schlimmsten Fall ruinieren.

Erschwerend kommt hinzu, daß im Bauprozeß regelmäßig keine finanzierende Rechtschutzversicherung gibt.
Teuer und langwierig sind Bauprozesse vor allem wegen der notwendigen Einbeziehung von Gutachtern. 

In der Praxis geht heute kein Richter mehr auf die Baustelle, um sich selbst ein Bild von der Situation zu machen. 
Wer einen Bauprozeß mit einem Streitwert von bspw. € 20.000,- aufnimmt, sieht sich folgendem üblichen Szenario ausgesetzt:
Gerichtskostenvorschuß € 1.035,-
Anwaltskosten brutto inklusive Gerichtstermin € 2.231,25
(bei vorgerichtl. Tätigkeit zusätzl. € 597,74)

Das ist nicht wenig, aber überschaubar.
Und die Anwaltskosten bleiben dieselben, unabhängig davon, wieviel weitere Termine folgen …

Das Gericht verlangt dann üblicherweise einen Vorschuß für Gutachterkosten, der meist zwischen € 1.500,- und € 3.000,- liegt. Das Problem: der Gutachter rechnet nicht - wie Gericht und Anwalt - pauschal ab, sondern nach Stunden. Und das macht die Sache weitgehend unkalkulierbar. 

Deshalb ist frühzeitige anwaltliche Beratung so wichtig. Sie vermeidet so manchen Prozeß. Und wenn man doch prozessieren muß, dann kommt es darauf an, die Weichen richtig zu stellen, besser noch, sie schon richtig gestellt zu haben. 

Sie erhalten bei mir:
  • Prüfung und ausführliche schriftliche Beratung vor Abschluß von Werk-, Grundstückskauf-, Bau- und Bauträgerverträgen zu einem günstigen Pauschalpreis 
kompetente Unterstützung bei
  • der Durchsetzung Ihrer Rechte aus solchen Verträgen, insbesondere bei Verzug oder Baumängeln
  • der Abwehr unberechtigter Forderungen aus solchen Verträgen
  • der Geltendmachung etwaiger Rückabwicklungsrecht
  • Streitigkeiten mit Nachbarn oder im 
  • der Geltendmachung und Abwehr von Rechten aus Maklerverträgen
  • Geltendmachung Ihrer Werklohnansprüche und der Widerlegung angeblicher Zurückbehaltungsrechte
  • der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche und ggf.
  • der Durchsetzung von Regreßforderungen Ihren Nachunternehmern gegenüber
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